Die Dienstleistungen zur sicherheitstechnischen Regelbetreuung sind in die Gruppen der Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten und Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten geteilt.

 

Sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten

Einsatzzeiten bei der Regelbetreuung:

 

Der zeitliche Umfang für die sicherheitstechnische Betreuung des Betriebs wird aufgrund der DGUV Vorschrift 2  festgelegt (Grundbetreuung) und beträgt zwei Stunden/Jahr.

 

Die Grundbetreuung beinhaltet:

  • Die Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
  • Bei der Gefährdungsbeurteilung werden die relevanten Gefährdungen der Beschäftigten systematisch festgestellt und bewertet.
  • Entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen werden abgeleitet.
 

Die anlassbezogene Betreuung tritt bei besonderen Anlässen ein, wie z.B.:

  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlage
  • Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe
  • Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
  • Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilung von Anlagen, Arbeitssystemen und    Arbeitsverfahren
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Staubminderung, zur Lärmminderung sowie bei Brand- und  Explosionsgefahren
  • Organisation der Instandhaltung/ Störungsbeseitigung

 

Sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten

 

Einsatzzeiten bei der Regelbetreuung:
  • Feste Einsatzzeiten pro Beschäftigtem/r (Stunden pro Jahr) nach den Unfallverhütungsvorschriften der    jeweiligen Branche
  • Die Höhe der Einsatzzeit orientiert sich am Gefährdungspotenzial der Branche (WZ-Code-Liste, Betreuungsgruppe zwischen hoher, mittlerer und niedriger Gefährdung)

 

Die Grundbetreuung umfasst:

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Durchführung, Auswertung, Beobachtung der gelebten Praxis)
  • Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Information und Aufklärung
  • Unterstützung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Untersuchung von Ereignissen, Ursachenanalyse und deren Auswertung; Ermitteln von Unfallschwerpunkten
  • Erstellung von Dokumentationen
  • Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber der zuständigen Behörde und Unfallversicherungsträgern.
 

 

Die anlassbezogene Betreuung umfasst:

  • Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
  • Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
  • Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
  • Betrieblichen Aktionen, Programme und Maßnahmen

 

Die Einsatzzeiten für den Betreuungsumfang orientieren sich also durchgängig an den tatsächlich vorliegenden betrieblichen Gefährdungen und Bedürfnissen.

 

FRAPAL Sifas

Sicherheitsfachkraftservice


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