Schulung und Unterrichtung
- Der Sicherheitsbeauftragten in Bezug auf betriebsrelevante Gefahrenpunkte und Arbeitsschutzmaßnahmen.
- Beschäftigten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind.
- Die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren, mit dem Ziel der Verhaltensprävention.
- Der Benutzung der Körperschutzmittel (PSA).